Was ist Sozialplanung?

Warum Sozialplanung?

Kommunen im 21. Jahrhundert stehen vor zahlreichen wachsenden Herausforderungen und sind gleichzeitig mit enger werdenden finanziellen Handlungsspielräumen konfrontiert. Umso wichtiger werden eine strategische Vorgehensweise und die integrierte Planung in den Kommunen. Für die LIGA in Thüringen ist Sozialplanung ein zentrales Instrument, um den sozialen Bereich in der Kommune strategisch zu steuern und weiterzuentwickeln.

Doch was genau macht eigentlich Sozialplanung und warum befasst sich die LIGA Thüringen damit? Welche Bedeutung hat Sozialplanung für die für die freien Träger und welche Rolle spielen die Adressatinnen und Adressaten der sozialen Angebote bei der Planung?

Sozialplanung ist eine Steuerungsunterstützung in der Kommunalverwaltung. Sie analysiert die soziale Lage und beobachtet Entwicklungen im Sozialraum, in der Kommune und in ihrem Umfeld. Unter der Beteiligung der Betroffenen und der „Stakeholder“ formuliert Sozialplanung Vorschläge für Ziele und Kennzahlen der kommunalen Sozialpolitik.  Aus gesellschaftlicher Perspektive zielt Sozialplanung dabei auf soziale Gerechtigkeit und den Abbau regionaler Ungleichheiten.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen setzt sich schon seit längerem mit dem Thema „Strategische Sozialplanung“ auseinander. Die Motivation sich mit diesem Thema zu befassen, beruhe auf ihrem „Selbstverständnis von gelebter Subsidiarität. [… ]“ und der „Verantwortung, zahlreiche Organisationen der Sozialwirtschaft so auf die zukünftige Entwicklung auszurichten“ – so die „LIGA-Machbarkeitsstudie zur Implementierung eines Strategischen Zentrums für Sozialplanung“ (2010-2012).

Unter strategischer Sozialplanung versteht die LIGA Thüringen „die langfristige, planvolle und am Bedarf ausgerichtete Weiterentwicklung der Sozialen Infrastruktur unter integrativer Beteiligung der ExpertInnen in eigener Sache und der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege“.

Konkret in Thüringen:

Die Elemente aus dem Förderprogramm der
Armutspräventionsrichtlinie:

Für die Sozialplanung gibt es keinen expliziten gesetzlichen Auftrag. Hingegen ist die Notwendigkeit nicht bestreitbar. In den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens findet Sozialplanung aktuell in sehr unterschiedlichem Umfang statt.

Im Jahr 2015 startete in Thüringen unter Federführung des Sozialministeriums ein ESF-Programm zur Förderung von Sozialplanung in den Thüringer Kommunen.

Im Rahmen der sogenannten „Armutspräventionsrichtlinie“ können alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen für zunächst drei Jahre die Förderung einer Personalstelle beantragen. Die sogenannten Planungskoordinator(-inn)en sollen für eine bessere Abstimmung und Vernetzung kommunaler Fachplanungen sowie die Verzahnung vielfältiger Träger, Einrichtungen und Angebote sorgen. Die Kommunen werden dabei durch das Institut für kommunale Planung und Entwicklung (FH Erfurt) begleitet. Weiterhin werden verschiedene ThINKA-Projekte („Thüringer Initiative für Integration Nachhaltigkeit und Kooperation“) gefördert. Zudem enthält das Programm auch die Förderung von zwei Personalstellen bei der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Das LIGA-Kompetenzzentrum strategische Sozialplanung berät die freien Träger vor und bietet eine modulare Qualifizierungsreihe an, um eine kompetente Mitwirkung der Freien Wohlfahrtspflege an den kommunalen Planungsprozessen zu ermöglichen.